Frankfurt -Diese Entscheidung über die Fraport-Klage wegen bisher teilweiser entschädigungsloser Enteignung ihres Engagements bei dem Terminalprojekt in Manila bedarf einer genauen juristischen Prüfung. Danach wird die Fraport AG das weitere Vorgehen festlegen.
2. Das Schiedsgericht hat sich für unzuständig erklärt. Die Entscheidung des Schiedsgerichts bedeutet nicht, dass Fraport keinen Entschädigungsanspruch mehr hat. Vielmehr schweben nach wie vor Verfahren in Manila und Singapur, in denen die Projektgesellschaft, an der Fraport mit 30 Prozent beteiligt ist, neben weiteren Forderungen auch eine angemessene Entschädigung anstrebt.
3. Dies wird auch dadurch unterstrichen, dass die Kosten des Verfahrens nicht der unterlegenen Partei aufgebürdet wurden, sondern zwischen den Klägern und Beklagten geteilt werden.
4. Die philippinische Regierung hat im September 2006 eine erste Zahlung auf den endgültig noch festzulegenden Entschädigungsbetrag geleistet.
Abschließend wies der Fraport-Sprecher darauf hin, dass unabhängig von der Entscheidung des Schiedsgerichtes der Weltbank und dem weiteren Vorgehen des Unternehmens das gesamte Engagement für das Terminalprojekt in Manila bereits in den Jahren 2001 und 2002
abgeschrieben wurde.
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