Nach dieser erstinstanzlichen Entscheidung darf der No-Frills-Carrier Germanwings nicht mehr wie bisher 50 Euro bei geplatzen Rücklastschriften von seinen Kunden kassieren. Die genauen Gründe des zuständigen Landgerichts müssen den streitenden Parteien noch zugestellt werden. Erst danach wird die Airline entscheiden können, ob sie in Berufung geht - was allerdings allgemein erwartet wird.
Germanwings hatte unter anderem argumentiert, die tatsächlichen Bearbeitungskosten, die entstehen, wenn die Bank eines Kunden dessen Abbuchungsauftrag ablehnt, lägen aufgrund der individuellen Arbeitsschritte sogar noch über der geforderten 50-Euro-Marke. Es sei das Konzept des Unternehmens jeden Kunden nur für die tatsächlich bestellten Leistungen zahlen zu lassen und nicht auf die Gesamtheit der Gäste umzulegen. Dazu gehöre auch, die Gesamtheit der Kunden - ähnlich wie beim Verzehr von Brötchen und Getränken an Bord - nicht für fehlerhaftes Verhalten einzelner Gäste in Anspruch zu nehmen.
Germanwings war vor etwa vier Jahren als sogenannter Low-Cost-Carrier und Tochterunternehmen der Dortmunder Eurowings in den deutschen Luftverkehrsmarkt eingetreten. Die Lufthansa hält 50 Prozent des Kapitals, hat aber auch durch die Besetzung des Managements insgesamt das Sagen bei Germanwings.
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