Auszeichnung für Lexware eRechnung: Initiative Mittelstand verleiht Innovationspreis 2007

03.04.2007 [11:43] :: Mit dem Prädikat "Innovativste und interessanteste Lösung für den Mittelstand" wurde dem neuen Service \'Lexware eRechnung\' unter 1.200 Bewerbern vor wenigen Tagen der Innovationspreis 2007 ITK im Bereich "Digitale / elektronische Signaturen" verliehen.

Die Jury lobte vor allem die Gewährleistung der Sicherheit, die durch das Signaturgesetz vorgegeben ist, sowie Porto- und Zeit-Einsparungspotentiale für die Unternehmen.

Juristisch hieb- und stichfest: Lexware eRechnung ist rechtssicher und verhindert bei Betriebsprüfungen böse Überraschungen. Der Gesetzgeber schreibt nach dem Signaturgesetz vor, dass elektronische Rechnungen nur dann zum Vorsteuerabzug verwendet werden dürfen, wenn sie mit einer gültigen, qualifizierten digitalen Signatur versehen sind. Lexware eRechnung erfüllt diese Anforderungen in vollem Umfang, spart deutlich Kosten und verschlankt Abläufe, so die Jury.

Direkt in sämtliche aktuelle Warenwirtschafts-/Fakturierungsprogramme sowie die dazu gehörigen Office-Pakete von Lexware eingebunden, ermöglicht Lexware eRechnung dem Nutzer Kosten- und Aufwandseinsparung von bis zu 70 %. Der Nutzer benötigt dafür weder ein Kartenlesegerät noch eine Signaturkarte.

Fazit: Wer Rechnungen elektronisch versenden, dabei viel Geld sparen und allen gesetzlichen Bestimmungen Rechenschaft tragen will, ist mit der ausgezeichneten Lexware eRechnung auf der sicheren und professionellen Seite.

Tags:

Betriebsprüfung | elektronische Rechnungen | Gesetzgeber | Lexware eRechnung | Signaturgesetz

Kontakt:

Gitta Haas & Dr. Joachim Eicher, Lexware GmbH & Co. KG, Jechtinger
Str. 8, 79111 Freiburg, Tel. 0761/4704-902, Fax: 0761/4704-525,
E-Mail: Pressestelle@lexware.de


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