Die über viele Jahre diskutierte Novellierung des Fluglärmgesetzes aus dem Jahre 1971 markiert einen Meilenstein im Verkehrslärmschutz. Aus Sicht der deutschen Flughäfen wird mit dem neuen Fluglärmschutzgesetz der angestrebte Interessenausgleich der Stakeholder der Luftverkehrswirtschaft erzielt:
Dem Schutzinteresse der Flughafenanwohner wird ebenso Rechnung getragen wie auch den Entwicklungszielen der Flughäfen und Airlines. Gewinner ist die breite Öffentlichkeit. Eine leistungsfähige Luftverkehrsinfrastruktur in Deutschland kann nun unter Beachtung eines angemessenen Lärmschutzes gezielt entwickelt werden. Dazu Ralph Beisel, Geschäftsführer des Flughafenverbandes: Das neue Fluglärmschutzgesetz legt den Flughafenbetreibern ein Schutzniveau auf, das Maßstäbe setzt und auch für die beiden anderen großen Verkehrsträger, Schiene und Straße, beispielhaft ist.“ Im Gegenzug für die Übernahme der kostenintensiven Folgen haben die deutschen Verkehrsflughäfen die von allen Beteiligten seit langem geforderte Rechts- und Planungssicherheit für erforderliche Erweiterungen von Flughafenkapazitäten erhalten.
„Voraussetzung für die Umsetzung des neuen Fluglärmschutzgesetzes ist der zügige Erlass des untergesetzlichen Regelwerkes, insbesondere der Schallschutzverordnung“, so Beisel. Die ADV bietet der Bundesregierung hierzu ihre konstruktive Unterstützung an.
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Martin BunkowskiADV Arbeitsgemeinschaft Deutscher
Verkehrsflughäfen
Tel. 030-31 01 18-41
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