Berlin - „Wir begrüßen die Entscheidung des Europäischen Parlamentes. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, auch gerade weil den berechtigten Bedenken bezüglich der Wahrung der Privatsphäre Rechnung der Passagiere getragen wurde“, so Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafen-Lobby-Verbands ADV.
Außerdem steht der Schutz der Gesundheit aller Fluggäste im Vordergrund, da statt Röntgenstrahlung die gesundheitlich unbedenkliche Mikrowellenstrahlung zum Einsatz kommen soll. Und eine weitere wichtige Forderung der Flughäfen wurde aufgegriffen: Die Technologie des Körperscanners soll erst dann zum Einsatz kommen, wenn sie vollständig ausgereift ist. Aus Sicht der Flughafenbetreiber muss es zwingende Voraussetzung sein, dass der Kontrollprozess an den Flughäfen ohne Zeitverlust für den Passagier sicherer wird.
Foto: Carstino Delmonte
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Europäisches Parlament | Flughäfen | Körperscanner-Einsatz | Luftverkehr^Letzte Nachrichten:
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