Mit der "Single Euro Payments Area" (SEPA) entstehen einheitliche Standards für den europäischen Zahlungsverkehr. Innerdeutsche und innereuropäische Zahlungen werden sich nicht mehr unterscheiden.
Schon heute können Unternehmen SEPA-Überweisungen in Länder der europäischen Union, einschließlich Schweiz, Norwegen Island und Liechtenstein abwickeln. Dadurch lassen sich Zahlungen zu Inlandskonditionen innerhalb von maximal drei Werktagen zustellen - auch über den bisherigen Höchstbetrag von 50.000 Euro hinweg. Mit der SEPA-Lastschrift wird es zukünftig möglich sein, Geldforderungen in ganz Europa einzuziehen. Hier besteht allerdings in den beteiligten Ländern noch Regelungsbedarf, so dass sie frühestens Ende 2009 europaweit zur Verfügung stehen wird.
SEPA kann bereits erste Konsequenzen für die betriebliche Praxis haben, etwa in Sachen Stammdatenpflege vor allem für die neuen EU-Länder. "Es lohnt sich deshalb, die SEPA-Umstellung frühzeitig, systematisch und stufenweise zu planen", empfiehlt BVBC-Experte Uwe Jüttner. Eine besondere Rolle fällt hierbei Fachkräften des Finanz- und Rechnungswesens zu. Sie sollten sich frühzeitig mit den SEPA-Anforderungen vertraut machen, um die Umstellung maßgeblich zu koordinieren und ihr Wissen dann an Kollegen weitergeben zu können.
Schon jetzt die richtigen Schritte einleiten
Der Startschuss für einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr ist erfolgt. Firmen sollten systematisch ihre internen Voraussetzungen für SEPA prüfen, um Vorteile gezielt zu nutzen. Der BVBC nennt wichtige Punkte, die schon heute relevant sind.
- 1. Zahlungsströme analysieren: Die Disposition grenzüberschreitender Zahlungen über Auslandskonten ist sehr zeit- und kostenintensiv. Je mehr Geschäftskontakte ins europäische Ausland bestehen, desto früher rechnet sich eine Umstellung auf SEPA.
- 2. Umstellung synchronisieren: Ein europäischer Inlandszahlungsverkehr erfordert einheitliche Formate, Formulare und Vordrucke bei Absender und Empfänger. Eine SEPA-Umstellung sollte frühzeitig mit wichtigen Lieferanten und Kunden abgestimmt werden.
- 3. Software prüfen: Nicht alle mit dem Finanz- und Rechnungswesen in Verbindung stehende Programme sind für SEPA geeignet. Bei Neuanschaffungen und Erweiterungen im IT-Bereich sollte bereits die Eignung für SEPA berücksichtigt werden.
Tags:
SEPA | SEPA-Überweisungen | SEPA-Lastschrift | ZahlungsverkehrKontakt:
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