Damals war die Deutsche Post von der Kommission zur Rückzahlung angeblicher Beihilfen plus Zinsen in Höhe von 907 Millionen Euro verpflichtet worden. Dagegen hatte das Unternehmen im selben Jahr Klage eingereicht.
Die Deutsche Post sieht sich nun in ihrer Rechtsauffassung bestätigt; mit dem Eingang des Geldes wird in den nächsten Wochen gerechnet. Abhängig von der Klärung weiterer Fragen rund um das Cash-Management des Unternehmens sollten die Mittel vorzugsweise für eine Auszahlung an die Aktionäre vorgesehen werden.


























