23.09.2007 :: OLG Köln ändert Urteil gegen RapidShare ab
Das Oberlandesgericht Köln hat gestern - wie nach der Verhandlung Anfang September erwartet - das Urteil des Landgerichts Köln gegen die RapidShare AG in weiten Teilen aufgehoben. Die von der RapidShare AG einzuhaltenden Sorgfaltspflichten wurden eingegrenzt: in Zukunft müssen bestimmte Dateien gelöscht werden, die auf einer vom Gericht definierten Webseite (Link-Ressource) öffentlich zugänglich gemacht werden.

























