21.04.2008 :: Tricksende Lufthansa: Kunde gewinnt vor Gericht
Airline muss Entschädigung für Flugausfall zahlen
09.08.2007 :: Lufthansa-Tochter: Teure Rücklastschriften verboten
Für Rücklastschriften stellt das LH-Unternehmen Germanwings seinen Kunden satte 50 Euro in Rechnung. Verboten, urteilte das Landgericht Dortmund (Az.: 8 O 55/06, nicht rechtskräftig). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW.
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